Urheberrechtsstreit bald in 3D

Die Computerzeitschrift c´t kaufe ich mir äußert selten, nicht nur weil ich nicht weiß, wie man den Namen ausspricht. Aber ein Nerd bin ich eben nun wirklich nicht mit meinen Defiziten im naturwissenschaftlich-technischen Wissen und Denken. Zum Erwerb veranlasst hat mich bei der aktuellen Ausgabe das Titelthema zu 3D-Druckern und der vorgelagerten Digitalisierung existenter dreidimensionaler Objekte. Bisher kannte ich solche Geräte nur als extrem teure Spezialanfertigungen. Da steht nun, dass das günstigste Modell heute für 800 Euro zu haben ist, kaum mehr als ein ordentlicher Laptop. Und das Umwandeln des Blumenstraußes in eine Datei ist mit Smartphone und kostenloser Software machbar.

Nun lese ich ebenfalls heute in der Spiegel-online-Kolumne von Sascha Lobo den Artikel Gabeln aus dem Drucker. Er hat ganz recht mit dem Hinweis, dass der eskalierende Streit zum Urheberrecht sich heute noch um Musik, Filme, Bücher dreht, aber schon in Kürze aber materielle Produkte gleichermaßen geklaut oder eben auch legal kostenfrei heruntergeladen werden können – zumindest der Bauplan, das Material muss sich dann schon noch anschaffen. Wenn nun in diesem der Überschrift nach an einen uralten Kraftwerk-Song erinnernden Aufruf Wir sind die Urheber davon die Rede ist, das Urheberrecht sei eine wichtige Errungenschaft des bürgerlichen Zeitalters, dann haben die Verfasser des Textes (viele Unterzeichner werden gar nicht wissen, was gemeint ist) irgendwie recht. Zugleich kann man das aber auch so lesen, dass mit der Unhaltbarkeit des gegenwärtigen Rechts die bürgerliche Epoche sich eben dem Ende zuneigt.

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